Einführung eines schweizerischen Trustrechts: Eine Analyse

Einführung von Trusts in der Schweiz: Einblicke in die rechtliche Integration

Obwohl ausländische Trusts seit dem Haager Trust-Übereinkommen im Jahr 2007 hierzulande anerkannt werden, fehlt der Schweiz bislang ein eigenes Trustrecht. Die Einführung eines solchen Trustrechts würde sowohl Potenziale als auch Herausforderungen bergen, zudem könnte dieser Schritt die rechtliche sowie steuerliche Landschaft der Schweiz grundlegend verändern.

Einen zentralen Aspekt bei der Einführung eines Trustrechts bilden die notwendigen rechtlichen Anpassungen. Es wären umfassende Änderungen in mehreren bestehenden Gesetzen erforderlich, darunter das Obligationenrecht (OR), das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Ausserdem widersprechen Trusts, die auf der Trennung von rechtlichem und wirtschaftlichem Eigentum basieren, den Prinzipien des schweizerischen Eigentumsrechts, das eine klare Zuordnung von Eigentum und Verfügungsgewalt vorsieht.

Im Weiteren stellt die steuerliche Behandlung von Trusts eine erhebliche Hürde dar. Die 2022 im Vernehmlassungsverfahren vorgeschlagene steuerliche Regelung wurde mehrheitlich abgelehnt, was auf die unattraktive Ausgestaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und den hohen administrativen Aufwand, der damit einhergehen würde, zurückzuführen ist. Konkret vorgeschlagen wurden die anteilsmässige Aufteilung des Trustvermögens sowie die solidarische Haftung der Begünstigten und des Settlors für die Steuern des Trusts. Dies wäre aufgrund der komplexen Berechnung und Zuordnung der Anteile sowie der Überwachung der Steuerverpflichtungen äusserst aufwendig. Die solidarische Haftung würde zudem die rechtlichen Unsicherheiten und finanziellen Belastungen für alle Beteiligten erhöhen. Eine Anpassung der bestehenden steuerlichen Rahmenbedingungen wäre allerdings entscheidend für den Erfolg eines schweizerischen Trustrechts.

Bemerkenswert ist, dass aktuell bereits 173 Trustees unter dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) tätig sind, was fast 10% der gesamten Finanzdienstleister in der Schweiz ausmacht. Dadurch wird verdeutlicht, dass potenziell ein grosses Interesse an einem schweizerischen Trustrecht bestehen könnte.

Vergleich mit internationalen Vorbildern

Spannend ist ein Vergleich zwischen der Schweiz und Liechtenstein. Liechtenstein, das bereits seit 1926 ein eigenes Trustrecht hat, kann als Modell dafür dienen, wie ein solches Rechtsinstrument erfolgreich in ein kontinentaleuropäisches Zivilrechtssystem integriert werden kann. Ein interessantes Element ist die Flexibilität des liechtensteinischen Trustrechts, das verschiedene Trustarten wie Fixed Interest Trusts, Discretionary Trusts und Purpose Trusts umfasst. Diese Vielfalt ermöglicht es, spezifische Bedürfnisse der Settlors und Beneficiaries zu adressieren.

Trustees in Liechtenstein müssen über eine Lizenz verfügen, zudem unterliegen sie der Aufsicht der FMA. Diese regulatorischen Rahmenbedingungen tragen zu einer erhöhten Rechtssicherheit bei und sind vergleichbar mit der FINIG-Lizenz für Trustees in der Schweiz. Dies könnte das Vertrauen in ein neues Trustrecht stärken.

Wirtschaftliche Auswirkungen und gesellschaftliche Akzeptanz

Die Einführung eines Trustrechts in der Schweiz könnte gemäss den Befürwortern die wirtschaftliche Landschaft erheblich stärken, indem sie den Finanzplatz attraktiver für internationale Investoren macht und neue Geschäftsmöglichkeiten schafft. Gleichzeitig würde dies den Arbeitsmarkt beleben, da eine erhöhte Nachfrage nach Fachkräften im Bereich Vermögensverwaltung und Rechtsberatung entstehen würde. Jedoch ist die gesellschaftliche Akzeptanz entscheidend: Strenge Transparenz- und Regulierungsstandards müssten implementiert werden, um Missbrauch zu verhindern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese neuen Strukturen zu sichern.

05.09.2024