Aktuelle Entwicklungen im Finanzdienstleistungssektor
Wir beobachten und kommentieren laufend für Sie ausgewählte Schlüsselthemen. Neuerungen in den Bereichen Geldwäschereibekämpfung, Sustainable Finance, Digitalisierung, Anlegerschutz und Risk Management sowie Aktuelles zum Finanzplatz Schweiz erfahren Sie zeitnah in unserem Newsletter. Mit dem Regulatory Radar erhalten Sie eine Übersicht zu unseren Publikationen, zudem gelangen Sie mit einem Klick zu sämtlichen Artikeln.
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Durch die Einführung von Instant Payment per August 2024 sieht sich der Finanzplatz Schweiz mit vielfältigen Veränderungen konfrontiert, so erfordert der neue Service etwa ein angepasstes Konzept zur Transaktionsüberwachung, zudem werden bankinterne Abläufe und das Nutzerverhalten beeinflusst. Im Weiteren betont die FINMA in ihrer Aufsichtsmitteilung 01/2024 die erhöhten Anforderungen ans Risikomanagement im Outsourcing-Kontext.
Auf dem Gebiet der Digitalisierung ist es weiterhin die künstliche Intelligenz, die im Zentrum des Interesses steht. Mit der KI-Verordnung der EU besteht nun das erste umfassende Regelwerk zum Umgang mit künstlicher Intelligenz, wobei zu erwähnen ist, dass Schweizer Unternehmen ebenfalls in den Anwendungsbereich der EU-Vorschriften fallen können. Auch die FINMA hat die Entwicklungen in ihrem letztjährigen Risikomonitor behandelt und ihre Erwartungen an die Finanzinstitute in Bezug auf KI verdeutlicht. KI ermöglicht entscheidende Effizienzsteigerungen durch die Transformation traditioneller Prozesse und die Erweiterung der Funktionsweise bestehender Systeme, wodurch sich nicht zuletzt auch der Compliance-Bereich im Wandel befindet.
«Virtual Assets» (VAs) eröffnen neue Möglichkeiten, bergen aber durch ihre weitreichende Nutzung im Rahmen krimineller Aktivitäten gleichzeitig ein erhebliches Risiko in Bezug auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Da ihre Bedeutung im Finanzsektor weiter steigen wird, gilt es, das Geldwäschereiabwehrdispositiv entsprechend auszubauen. Die Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (KGGT) hat hierzu ein Massnahmenpaket ausgearbeitet. Auch mit dem Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) soll die Geldwäschereibekämpfung weiter gestärkt werden, indem ein eidgenössisches Register über wirtschaftlich Berechtigte eingeführt wird. Das Vernehmlassungsverfahren zum Gesetzes-Vorentwurf wurde vergangenen November abgeschlossen, Kantone, Parteien und Interessenverbände haben im Zuge dessen ihre Stellungnahmen zur Gesetzesvorlage eingereicht. Kritik wurde insbesondere in Bezug auf die Regelung des Zugangs zum Register geäussert, zudem seien bei der Ausgestaltung des Gesetzes verschiedentlich Anpassungen und Eingrenzungen vorzunehmen.
Auch im Bereich des Anlegerschutzes wird die Regulierung laufend erweitert und gestärkt, wie sich im nationalen und internationalen Kontext zeigt. Mit einem neuen Rundschreiben der FINMA soll Klarheit in Bezug auf die Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV geschaffen werden. Spezifisch sollen darin insbesondere Transparenzpflichten präzisiert und Auslegungsfragen geklärt werden. Die Anhörung zum Entwurf lief bis Mitte Juli 2024. Zudem zeigt sich die Wichtigkeit von Ratingagenturen als Element des Anlegerschutzes aufgrund ihres Einflusses auf die Finanzmärkte. Die jüngst von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA ausgesprochenen Bussen wegen Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen verdeutlichen die Entschlossenheit, mit welcher gegen Regelverstösse vorgegangen wird.
Das Themenfeld Sustainable Finance wartet ebenfalls mit einer Vielzahl an Neuerungen auf. So ist etwa vorgesehen, dass die Bestimmungen des neuen FINMA-Rundschreibens «Naturbezogene Finanzrisiken» per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden. Ziel ist es, ein adäquates Management entsprechender Risiken seitens der Finanzinstitute sicherzustellen. Zudem werden die Unternehmen im Zusammenhang mit der Erfüllung der seit 2023 geltenden Pflichten zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach OR 964a gefordert. Erste Erfahrungen zeigen, dass Aufwand und Komplexität von den Berichtenden tendenziell unterschätzt wurden und die regulatorischen Vorgaben im Zuge der Angleichung der Schweiz an internationale Standards weiter erhöht werden.
In puncto Risk Management liegt derweil auch ein Hauptaugenmerk auf der Cyber-Risiko-Thematik. Die FINMA geht in ihrer Aufsichtsmitteilung 03/2024 auf die Wichtigkeit eines angemessenen Umgangs mit entsprechenden Risiken infolge der stetig wachsenden Bedrohung durch Cyber-Angriffe ein und weist auf potenzielle Sicherheitslücken hin. Im Weiteren konnten im Rahmen der umfangreichen Aufarbeitung der CS-Krise wesentliche Feststellungen in Bezug auf vorhandene Defizite des bestehenden Too-Big-To-Fail-Dispositivs gemacht werden. Im Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität werden der identifizierte Handlungsbedarf und geeignete Massnahmen zur Stärkung der Resilienz des Schweizer Bankensystems detailliert erläutert.
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ALLE BEITRÄGE IN DER ÜBERSICHT
Finanzplatz Digitalisierung Geldwäschereibekämpfung Anlegerschutz Sustainable Finance Risk Management
Ausgewählte Publikationen
Lessons learned aus der nichtfinanziellen Berichterstattung nach OR 964a
Erste Erfahrungen verdeutlichen die Komplexität des neuen Reportings
Steigende Risiken für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung durch «Virtual Assets»
Summarische Übersicht zu den Erkenntnissen des National Risk Assessment (NRA)
Die KI-Verordnung der EU und ihre Bedeutung für den Schweizer Finanzplatz
Neue Vorgaben für den Einsatz von künstlicher Intelligenz
Geldwäschereirisikoanalyse: Welche Regularien sind zu berücksichtigen?
Eine Übersicht der relevanten Rechtsgrundlagen und Normen
Umgang mit Cyber-Risiken – wie sollten sich Finanzinstitute wappnen?
Erkenntnisse der FINMA aus der Aufsichtsmitteilung 03/2024
Die Bonitätsurteile der Ratingagenturen und ihre Folgen für den Anlegerschutz
ESMA büsst zwei Institute aufgrund unzureichender Umsetzung der Vorgaben
Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) – Resümee zum derzeitigen Stand
Ein Blick auf die Stellungnahmen nach Ende der Vernehmlassung