Noch 208 Tage bis MiFID II. Die Europäische Kommission und die ESMA haben bereits zahlreiche delegierte Verordnungen und technische Durchführungsstandards erlassen, welche MiFID II näher konkretisieren. Auch die Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten schreitet entsprechend weiter voran.
Umsetzung in den Nachbarländern – die Legislativen sind bereit…
Frankreich und Italien verabschiedeten bereits letztes Jahr die aufgrund von MiFID II notwendig gewordenen Gesetzesänderungen. Liechtenstein und Deutschland beschlossen im April bzw. Mai 2017 die entsprechenden Revisionen.
Diese für die Schweizer Vermögensverwalter relevanten Nachbarländer haben die Grundlagen für die Anwendung der Anlegerschutzbestimmungen bereits geschaffen um MiFID II fristgerecht umzusetzen.
…für die Finanzinstitute wird es knapp
Hingegen befinden sich die Finanzinstitute in den Mitgliedstaaten, insbesondere in Deutschland, noch immer in der Umsetzungsphase. Gemäss letzten Befragungen (MiFID II-Readiness-Index, PPI AG) haben diese im Schnitt erst rund die Hälfte der MiFID II Anforderungen umgesetzt. Die rechtzeitige Umsetzung von MiFID II erfordert von den Instituten demnach noch grosse Anstrengungen, nicht zuletzt, weil viele nach der Bekanntmachung der Verschiebung Anfang letzten Jahres andere Projekte vorzogen.
MiFID II Analyse und (potenzielle) Umsetzung durch Schweizer Vermögensverwalter
In einem ersten Schritt sind die potenziellen Auswirkungen der Anlegerschutzbestimmungen von MiFID II auf die Unternehmung zu evaluieren. Insbesondere die mit MiFID II verbundenen Informations- und Dokumentationspflichten, sowie das Verbot der Annahme von Retrozessionen bei diskretionären Vermögensverwaltungs- und unabhängigen Anlageberatungsmandaten können mit Mehraufwänden und Einnahmeeinbussen verbunden sein. Allfällige Umsetzungsmassnahmen in diesem Zusammenhang können wiederum einen nennenswerten zeitlichen Aufwand erfordern.
Die im Zusammenhang mit der Umsetzung von MiFID II zu investierenden zeitlichen und finanziellen Aufwände führen für Schweizer Vermögensverwalter auch zu einem entscheidenden Mehrwert: ein sehr grosser Teil der Anforderungen der künftigen schweizerischen Regulierungen aus FIDLEG und FINIG ist damit bereits umgesetzt. Soweit bekannt, werden diese im Hinblick auf den Anlegerschutz tendenziell weniger weitgehende Bestimmungen enthalten.
Geissbühler Weber & Partner unterstützt Schweizer Finanzdienstleister in diesem Anpassungsprozess. In einem persönlichen Gespräch zeigt Ihnen Geissbühler Weber & Partner auf der Basis des Self Assessments den individuellen Handlungsbedarf im Zusammenhang mit den Anlegerschutzbestimmungen von MiFID II praxisnah auf.
Das Self Assessment erreichen Sie unter folgendem Link: