FIDLEG-Update: Praxistest für den Anlegerschutz

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wurde mitunter erlassen, um die Interessen des Anlegers auf dem Schweizer Finanzmarkt zu schützen. Dieses ist untrennbar verbunden mit dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG), welches zeitgleich anfangs 2020 in Kraft trat.

Wie wird der Schutz heute konkret umgesetzt?

Ein Kernelement des Anlegerschutzes ist die Informationspflicht der Finanzdienstleister.

  • Was muss ich als Anleger wissen?

    Damit Kunden die richtigen Anlageentscheide treffen können, müssen sie über die angebotenen Finanzinstrumente und die damit verbundenen Risiken umfassend informiert sein. So wird verhindert, dass Kunden Produkte erwerben oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die nicht ihren Bedürfnissen entsprechen.
     
  • Welcher Anlegertyp bin ich?

    Finanzdienstleister klassifizieren ihre Kunden anhand ihrer Kenntnisse, ihrer Erfahrungen mit Finanzinstrumenten und ihrer finanziellen Situation. Auf diese Weise kann ein genaues Anlageprofil erstellt werden, um für den Kunden geeignete Anlagen bzw. Investitionen auswählen zu können.

    Der Umfang des Anlegerschutzes richtet sich nach ebendieser Kundenklassifizierung in Privatkunden, professionelle Kunden und institutionelle Kunden. Privatkunden erhalten ein Höchstmass an Anlegerschutz und eine umfassende Dokumentation zu Risiken, Produktmerkmalen und Beratungsleistungen.

    Die Klassifizierung bestimmt folglich den Umfang der möglichen Investitionen sowie den nötigen Umfang des Schutzniveaus. Je grösser die Kenntnisse des Kunden, desto stärker kann sein Schutzniveau gesenkt werden und umso grösser sind im Gegenzug seine Anlagemöglichkeiten.
     
  • Was muss der Finanzdienstleister vom mir wissen, damit er mir die geeigneten Finanzinstrumente empfehlen kann?

    Anlageberater müssen sich über die Kenntnisse und Erfahrungen ihrer Kunden detailliert informieren und vor der Empfehlung von Finanzprodukten prüfen, ob diese für die Kunden angemessen sind. Dazu werden entsprechende Abklärungen vorgenommen, welche das Bildungsniveau, die berufliche Tätigkeit, die Erfahrung betreffend Finanzprodukte, Anlageprodukte und -dienstleistungen, mit denen der Kunde vertraut ist, und die finanzielle Situation des Kunden (u.a. die Höhe des Einkommens, das Nettovermögen und die regelmässigen finanziellen Verpflichtungen) betreffen. Der Anlageberater führt also eine eingehende Eignungs- und Angemessenheitsprüfung durch.
     
  • Wie werde ich als Investor durch die Eignungs- und Angemessenheitsprüfung geschützt?

    Diese Prüfungen sind insbesondere auf den Schutz von Kleinanlegern mit wenigen oder gar keinen Kenntnissen und Erfahrungen auf den Finanzmärkten ausgelegt.

    Ergeben die Prüfungen beispielsweise, dass ein Kunde lediglich über Grundkenntnisse zu Finanzmärkten oder -produkten verfügt und primär beabsichtigt, den Betrag seiner Anlage zu erhalten, wird die Bank davon absehen (müssen), Komplexes oder Riskantes zu offerieren, wie etwa strukturierte Produkte, nachrangige Anleihen oder derivate Finanzinstrumente inklusive Optionen. Vielmehr wäre in einem solchen Fall ein unkompliziertes Produkt anzubieten, wie beispielsweise eine einfache festverzinsliche Anleihe, deren Funktionsweise leicht zu verstehen ist. Das Problem hier sind seit einigen Jahren allerdings extrem tiefe oder sogar negative Zinsen.

    Basierend auf all diesen Informationen wird der Finanzdienstleister schliesslich beurteilen können (und müssen), ob der Kunde über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um Art und Risiken des angebotenen Anlageprodukts zu verstehen, und ob die empfohlenen Produkte für den Kunden geeignet sind im Hinblick auf dessen finanzielle Situation.

Fazit

Der Anlegerschutz nach Schweizer Recht schafft Transparenz hinsichtlich der Risiken beim Anlegen. Der Finanzdienstleister muss die Risikofähigkeit sowie die Risikoneigung des Kunden genau kennen und die Investitionen exakt auf die Renditeziele des Kunden im Rahmen seiner Risikofähigkeit bzw. -neigung ausrichten.

Es ist wichtig zu beachten, dass - wenn immer wir über den Schutz von Anlegern sprechen - es implizit auch um den Schutz ihrer Investitionen geht. Investitionsschutz bedeutet allerdings nicht, dass alle Elemente, die mit dem Investitionsschutz zu tun haben, zugunsten positiver Ergebnisse wirken – also quasi eine gute Performance garantieren -, sondern dass deutlich gemacht wird, dass jegliche Verluste, die bei Investitionen auftreten, rechtmässig entstanden sind und nicht auf Fahrlässigkeit, Betrug oder ein anderes Verbrechen oder Fehlverhalten zurückzuführen sind, für das der Finanzdienstleister in böswilliger oder fahrlässiger Weise verantwortlich ist.

15.04.2021