Regulatorischer Ausblick auf das neue Jahr - was Sie 2018 erwartet

Die Wirtschaftswelt rückt näher zusammen - der grenzüberschreitende Dienstleitungsverkehr ist für viele Anbieter mittlerweile zum unverzichtbaren Gut im Daily Business geworden. Wir stellen fest, dass verschiedene regulatorische Vorgaben die Finanzdienstleister immer mehr fordern. Um mit diesen - teilweise rasanten - Entwicklungen gerade auch auf internationaler Ebene mithalten zu können, ist man gut beraten, sich laufend zu informieren.

Wir geben Ihnen deshalb nachfolgend einen kurzen Überblick über die wichtigsten bevorstehenden Herausforderungen in Bezug auf die in den nächsten zwei Jahren geplanten regulatorischen Neuerungen (selbstverständlich werden wir Sie zu all diesen Themen in separaten Newslettern noch ausführlich informieren).

Globale Regulierungen – erster Datenaustausch mit der EU und neun weiteren Ländern im Herbst

Mit Hilfe des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) soll die Steuertransparenz verbessert und damit die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Seit Inkrafttreten des AIAG am 1. Januar 2017 sammeln meldepflichtige schweizerische Finanzinstitute Kontoinformationen von Personen mit steuerlichem Wohnsitz in einem AIA-Partnerstaat. Der Austausch dieser Daten erfolgt schrittweise, ein erster Austausch mit der EU (inklusive Gibraltar) und neun weiteren Staaten und Territorien findet erstmals im Herbst 2018 statt. Ausgetauscht werden verschiedene Personendaten sowie Informationen zu den finanziellen Verhältnissen.

Europäische Gesetzgebungen – MiFID II und die EU-DSGVO mit Auswirkungen auf Schweizer Finanzdienstleister

Auf europäischer Ebene stechen im 2018 die regulatorischen Grossprojekt MiFID II und die EU-Datenschutz-Grundverordnung heraus:

Die “Markets in Financial Instrument Directive” (MiFID II) ist per 3. Januar 2018 in Kraft. Neben Regelungen zu Marktstrukturen und der Markthandelstransparenz enthält die Richtlinie insbesondere verschiedene und sehr streng gefasste Kundenschutzbestimmungen.

Die ebenfalls ab dem 3. Januar anwendbare, mit MiFID II zusammenhängende Verordnung „Markets in Financial Instruments Regulation“ (MIFIR) verlangt zudem, dass jeder Teilnehmer am Finanzmarkt eindeutig identifizierbar ist. Dies geschieht bei juristischen Personen mittels des sogenannten Legal Entity Identifier (LEI). Dank der sechsmonatigen Übergangsfrist haben betroffene Unternehmen noch bis Mitte 2018 Zeit, einen LEI zu beantragen.

Viele unserer Bank- und EVV-Kunden haben sich im letzten Jahr intensiv mit den möglichen Auswirkungen von MiFID II auf ihr Geschäftsmodell befasst und damit begonnen, entsprechende Massnahmen umzusetzen. Insbesondere im Segment der externen Vermögensverwalter ist dieser Umsetzungsprozess bei vielen Unternehmungen noch in vollem Gange.

Noch gut drei Monate (Vorbereitungs-)Zeit besteht, bis die EU-Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Wichtigste Neuerungen sind dabei die erhöhten Anforderungen an die Datenverarbeitung, das Recht des Kunden auf „vergessen werden“ und diverse strengere Melde- und Informationspflichten gegenüber Kunden und Behörden. Verstösse gegen die DS-GVO können mit hohen Bussen geahndet werden, zudem kennt die Verordnung auch in zivilrechtlicher Hinsicht scharfe Haftungsnormen. Wie bei MiFID II kann diese Verordnung für Schweizer Finanzdienstleister indirekt zur Anwendung kommen, nämlich dann, wenn ein europäischer Kunde klagt.

Schweizer Reformprojekte – im Windschatten der europäischen Gesetze

Schweizer Reformprojekte wie das Paket FIDLEG/FINIG oder das geplante revidierte Schweizer Datenschutzgesetz befinden sich aktuell noch im politischen Prozess, werden aber in den nächsten Monaten vom Parlament verabschiedet. Noch im Verlauf dieses Jahres wird sich zeigen, auf welchen Inhalt sich das schweizerische Parlament einigen wird und ab wann die neu erlassenen oder revidierten Gesetze Geltung erlangen.


Ferner hat die FINMA die bis Ende 2017 dauernde Anhörung zur Teilrevision der Geldwäscherei-Verordnung (GwV-FINMA) abgeschlossen. Die Anhörungsergebnisse werden aktuell ausgewertet; mit einem Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen ist erst im Jahr 2019 zu rechnen.

Was gibt es zu tun?

Bei all diesen Entwicklungen gilt es den Überblick zu bewahren. Dabei stellen sich Fragen wie „Welche Reformen betreffen mein Geschäftsmodell?“, „Wo besteht Handlungsbedarf?“, „Mit welchem Aufwand ist zu rechnen?“ und „Was sind die Risiken einer Nichtbefolgung der Regularien?“.

Wir unterstützen Sie dabei, diese und weitere Fragen zu beantworten und gemeinsam mit Ihnen Vorbereitungen zu planen, Massnahmen zu besprechen und umzusetzen, damit Sie bestens gewappnet die nächsten zwei Geschäftsjahre in Angriff nehmen können.

Regulierungs-Landkarte auf einen Blick


Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches und erfreuliches Geschäftsjahr.

14.02.2018