Management von Klimarisiken: Welche Erwartungen bestehen aktuell?

Wie gestaltet sich die Situation derzeit?

Der Klimawandel und seine Risiken für Finanzinstitute werden bereits seit Längerem von der FINMA thematisiert, so wurden entsprechende Sachverhalte beispielsweise im FINMA-Risikomonitor 2019 oder im Jahresbericht 2020 der FINMA aufgegriffen, auch die Aufsichtsmitteilung 01/2023 (Link) widmet sich dieser Thematik. In der Mitteilung wird erneut darauf hingewiesen, dass Klimarisiken nicht etwa als separate Risikokategorie zu betrachten sind, sondern vielmehr einen Treiber bestehender Risiken darstellen und im Rahmen des Risikomanagements aktiv zu berücksichtigen und offenzulegen sind.

Wie die FINMA schreibt, soll die angemessene Bewirtschaftung der entsprechenden Risiken zur Stabilität des Finanzmarktes und zum Erfolg der Finanzinstitute beitragen. Aktuell bestehen allerdings noch weitgehende Unsicherheiten in Bezug auf klimabezogene Finanzrisiken, etwa hinsichtlich deren Materialität oder geeigneter Messmethoden. Der Bericht des Bundesrates «Sustainable-Finance Schweiz: Handlungsfelder 2022-2025 für einen führenden nachhaltigen Finanzplatz» vom Dezember 2022 zeigt entsprechende Sustainable Finance-Massnahmen auf und ermöglicht folglich eine Ausrichtung an etablierter Best Practice. Das «Network for Greening the Financial System» (NGFS) und der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) sowie die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) als Standardsetzungsgremien erarbeiten auf internationaler Ebene entsprechende Empfehlungen und Leitlinien zum Umgang mit Klimarisiken und zur Aufsichtspraxis.

Welche Erwartungen stellt die FINMA an die Finanzinstitute bezüglich der Handhabung von Klimarisiken?

Angesichts des aktuellen Arbeitsstands in Bezug auf das Management klimabezogener Risiken stellt die FINMA denn auch konkrete Erwartungen an die Finanzinstitute: So sollen die von den Standardsetzungsgremien entwickelten Grundsätze evaluiert und in Übereinstimmung mit dem konkreten Risikoprofil des Finanzinstituts implementiert werden. Es wird demgemäss eine aktive Auseinandersetzung mit der Thematik gefordert, insbesondere die Konsultation der relevanten Publikationen und der darin enthaltenen Lösungs- bzw. Optimierungsansätze. Ebenso wurden entsprechende Prüfmechanismen in die Aufsichtstätigkeit aufgenommen. Die Finanzinstitute sollen ihren Umgang mit Klimarisiken somit laufend verbessern, indem Lernprozesse stattfinden und die von den offiziellen Gremien gewonnenen Erkenntnisse genutzt und in das Risikomanagement integriert werden.

Auch die FINMA wird ihrerseits laufend Konkretisierungen vornehmen und ihre Erwartungshaltung dadurch weiter spezifizieren und verdeutlichen. Aktuell betreffen die entsprechenden Vorgaben primär die Finanzinstitute der Aufsichtskategorien 1 und 2, der Anwendungsbereich wird sich aber zukünftig ausdehnen.

Fazit

Zur Sicherstellung eines wettbewerbsfähigen Finanzplatzes richtet sich die Schweiz in puncto Nachhaltigkeit an internationalen Standards aus. Auch im Zuge der Klimaberichterstattungspflicht gelangen die Empfehlungen der «Task Force on Climate-related Financial Disclosures» (TCFD) zur Anwendung (siehe Newsletter-Artikel vom 10. Januar 2023: Link). Die Schweiz beteiligt sich damit an der Ausgestaltung des Rechtsrahmens im Bereich ESG bzw. Sustainable Finance auf internationaler Ebene. Die Konkretisierung der entsprechenden Vorgaben hilft den Finanzinstituten, ihre Prozesse und Instrumente anzupassen und weiterzuentwickeln.

06.07.2023