In den vergangenen gut drei Jahren seit Einführung des FIDLEG sammelten und sammeln Finanzinstitute Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung der ausführlichen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für die Erbringung von Finanzdienstleistungen und das Angebot von Finanzinstrumenten.
Das FIDLEG hat insbesondere das Ziel, den Anlegerschutz zu optimieren. Es enthält Verhaltensregeln, wie beispielsweise Informations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten, sowie Bestimmungen zur Angemessenheit, Eignung, Transparenz und Sorgfalt, die von Finanzdienstleistern bei der Erbringung ihrer Services gegenüber ihren Kunden eingehalten werden müssen.
Das FIDLEG teilt die Kunden von Finanzdienstleistern in
- Privatkunden,
- professionelle Kunden, und
- institutionelle Kunden
ein. Diese Einteilung gewährleistet unterschiedliche regulatorische Schutzmassnahmen. Bei natürlichen Personen basiert die Einteilung auf deren finanzieller Situation, Kenntnissen, Erfahrungen und finanzieller Expertise. Bei juristischen Personen hingegen beruht die Kategorisierung auf der gesetzlich definierten Unternehmensgrösse oder professionellen Tresorerie. Natürliche Personen sowie kleine und mittelgrosse Unternehmen werden in der Regel als Privatkunden eingestuft, während grosse Unternehmen, Pensionskassen und Finanzintermediäre als professionelle Kunden betrachtet werden. Institutionelle Kunden erhalten das niedrigste Schutzniveau, während die Kategorie der professionellen Kunden bestimmte Erleichterungen bietet.
Verminderung des Schutzniveaus: Wenn ein Kunde, der als privater oder professioneller Kunde eingestuft ist, in eine Kategorie mit niedrigerem Schutzniveau wechseln möchte und die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt, wird er aufgefordert, seinen Berater zu kontaktieren. Der Berater stellt ihm das Formular zur Klassifizierung in die Kategorie mit niedrigerem Schutzniveau ("Opting-out") zur Verfügung. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der Kunde über umfangreiches Finanzwissen und -erfahrung verfügt und in Produkte mit bestimmten spezifischen Risiken investieren kann.
Erhöhung des Schutzniveaus: Möchte ein Kunde, der als professioneller oder institutioneller Kunde klassifiziert ist, ein höheres Schutzniveau erhalten, informiert auch er seinen Berater, der ihn dann in die Kategorie mit höherem Schutzniveau ("Opting-in") klassifiziert.
Fazit
Die Einteilung eines Kunden in ein bestimmtes Segment bestimmt, welche Verhaltenspflichten der Finanzdienstleister gegenüber diesem Kunden erfüllt werden müssen und in welchem Umfang. Bei institutionellen Kunden finden beispielsweise die Informations- und Prüfpflicht sowie die Dokumentations- und Rechenschaftspflicht keine Anwendung. Professionelle Kunden haben die Möglichkeit, ausdrücklich auf die Anwendung der Bestimmungen zur Informations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflicht des Finanzdienstleisters zu verzichten. Jedoch ist es professionellen Kunden nicht gestattet, auf die Anwendung der Prüfpflicht zu verzichten, obwohl die Prüfung nicht in demselben Umfang wie bei Privatkunden erfolgen muss.