Klimaberichterstattung – für grosse Schweizer Unternehmen ab 2024 Pflicht

Die nichtfinanzielle Berichterstattung gewinnt auch in der Schweiz an Bedeutung. Die Verordnung zur Klimaberichterstattung sieht die verbindliche Umsetzung der international anerkannten Empfehlungen der «Task Force on Climate-related Financial Disclosures» (TCFD) für grosse Unternehmen vor. Die Offenlegung nach TCFD ist anspruchsvoll und sollte daher zeitnah vorbereitet werden.

Neue Vorgaben bezüglich Klimaberichterstattung in der Schweiz

Am 23. November 2022 hat der Bundesrat die Verordnung zur verbindlichen Berichterstattung für grosse Unternehmen verabschiedet, welche per 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Damit werden Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen, die mindestens 500 Mitarbeitende beschäftigen und eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Franken oder einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Franken aufweisen, verpflichtet, über Klimabelange öffentlich Bericht nach international anerkannten Empfehlungen der TCFD zu erstatten. Der erste Klimabericht muss bis spätestens Ende 2024 veröffentlicht werden.

Auswirkungen auf die Berichterstattung

Im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung müssen grosse Unternehmen aller Branchen in Bezug auf Klimabelange folgende zusätzlichen Informationen offenlegen:

  • Das finanzielle Risiko, das ein Unternehmen durch klimarelevante Tätigkeiten eingeht;
  • Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf das Klima;
  • Beschreibung der Reduktionsziele, die das Unternehmen bezüglich seiner direkten und indirekten Treibhausgasemissionen setzt und wie es diese umzusetzen plant.

Inhalt der TCFD-Empfehlungen

Bei den TCFD-Empfehlungen handelt es sich um einen international anerkannten Standard. Bei der Implementierung sind neben den elf Empfehlungen auch sektorübergreifende sowie sektorspezifische Orientierungshilfen zu berücksichtigen. Die Umsetzung ist ein iterativer Prozess.

Die TCFD-Empfehlungen enthalten vier Themenbereiche:

Diese Themenbereiche betreffen das Unternehmen ganzheitlich und es sind zahlreiche qualitative Offenlegungen vorzunehmen. Zudem soll die Berichterstattung möglichst auch in quantitativer Form erfolgen. Dabei sind die für die Vergleichbarkeit wesentlichen Grundannahmen und verwendete Methoden beziehungsweise Standards soweit möglich und sachgerecht offenzulegen.

Handlungsbedarf und Umsetzungsempfehlungen

Zwecks termingerechter Erfüllung der Anforderungen besteht folgender Handlungsbedarf:

  • Schaffung eines interdisziplinären TCFD-Projektteams
  • Überprüfung der Unternehmensstrategie
  • Analyse der Governance-Strukturen in Bezug auf Klimabelange
  • Durchführung einer Gap-Analyse in Bezug auf die TCFD-Empfehlungen
  • Schliessen der Lücken durch Implementierung und Umsetzung geeigneter Massnahmen
  • Offenlegung der Fortschritte gegenüber dem Markt

Wir empfehlen, Ihren individuellen Handlungsbedarf zeitnah zu ermitteln. Der «TCFD Health Check» von gwp identifiziert vorhandene Lücken direkt und effizient. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erarbeitung des auf Sie abgestimmten Massnahmenkatalogs.

19.01.2023