Die Krux mit der risikobasierten periodischen Überprüfung

Die Finanzintermediäre befinden sich auf der Zielgeraden bei der Umsetzung der GwG-Revision, welche per 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Je weiter diese Implementierungsprojekte fortgeschritten sind, desto mehr knifflige Detailfragen kommen zum Vorschein.

Grosse Kundenpopulation mit tiefem Risiko

Viele Banken und Finanzintermediäre haben aufgrund ihrer internen Klassifikation einen Bestand von um die 5% an Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken, bei spezialisierten Banken kann dieser Anteil jedoch auch deutlich höher ausfallen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Grossteil der Kundenbeziehungen mit einem tiefen oder mittleren Risiko klassifiziert ist.

Die risikobasierte Überprüfung bei tiefem Risiko

Gemäss der Intention des Gesetzgebers muss die periodische Überprüfung risikobasiert erfolgen. Aufgrund der hohen Anzahl an Geschäftsbeziehungen mit einer tiefen Risikoausprägung, kann nicht immer eins zu eins auf die existierenden Risikokategorien abgestellt werden, stattdessen sollte eine granulare Risikoklassifizierung angestrebt werden. Diese beeinflusst die grundsätzliche Risikoklassifizierung nicht direkt, hilft der Bank aber, ihre periodische Überprüfung feiner zu staffeln. Mit einem solchen Vorgehen lassen sich auch lange Überprüfungszyklen zwischen 7-10 Jahren bei tiefen Risiken besser argumentieren. Ebenfalls kann verhindert werden, dass die Zeiträume der periodischen Überprüfung und Aktualisierung der verschiedenen Risikokategorien in einem ungünstigen Verhältnis stehen.

Ein Blick über die Grenzen

Gerade für Banken und Finanzintermediäre mit einem hohen Anteil an Retailkunden und den entsprechend risikoärmeren Produkten kann sich ein Blick über die Grenzen lohnen, um die Periodizität bei risikoarmen Beziehungen besser evaluieren zu können. In Deutschland sind für solche Beziehungen maximale Intervalle von 15 Jahren möglich, bei normalem Risiko solche von 10 Jahren. Zusätzlich kennt das deutsche Recht auch die «umsatzlosen Konten», welche von Aktualisierungsaktivitäten ausgeschlossen sind, solange ein geringes Guthaben vorhanden ist und keine Kontobewegungen erfolgen. Inwiefern sich die Schweizerische Praxis an der ihres Nachbarn orientiert, ist aktuell schwer abzuschätzen.

Fazit

Regelmässig werden 7 Jahre als das vertretbare Intervall für die periodische Überprüfung der Geschäftsbeziehungen angesehen. Mit einer granularen Betrachtungsweise der Beziehungen mit tiefem Risiko lassen sich jedoch gute Argumente finden, um auch längere Zeiträume sachgerecht und risikobasiert vertreten zu können. Es bleibt spannend, inwiefern sich die Aufsichtspraxis auch an den aus dem deutschen Recht bekannten Mechanismen orientieren wird. Zur Erinnerung: Mit der Revision des GwG werden die Empfehlungen aus dem Länderbericht der FATF umgesetzt, also auch dies ein internationaler Einfluss.

10.11.2022