In regelmässigen Abständen kommentieren wir für Sie Themen aus dem nationalen und internationalen Steuergeschehen. Zu den Protagonisten gehörten lange Zeit FATCA und der Automatische Informationsaustausch (AIA). Tatsächlich gibt es zu beiden weitestgehend implementierten Regelwerken immer weniger Interessantes zu berichten.
Zum Jahresauftakt traten fünf neue Schweizer AIA-Abkommen in Kraft: Mit Albanien, Brunei Darussalam, Nigeria, Peru und der Türkei. Mit der Türkei wohl einer der letzten Partnerstaaten mit sehr relevanter Kundschaft bei Schweizer Banken. Ebenso sind seit Jahresbeginn die Änderungen von AIAG und AIAV in Kraft.
Im Zusammenhang mit FATCA ist der Blick auf die immer länger werdende Liste der Gruppenersuchen interessant. Seit unserer letzten Publikation zu diesem Thema [zum Artikel] ist diese beachtlich gewachsen – damals waren 13 Mitteilungen an namentlich genannte Institute aufgeschaltet, bis dato sind es bereits über 40. Die Gruppe der Empfänger ist inzwischen bunt gemischt, von Kantonal- über Retailbanken bis hin zu Töchtern von Auslandbanken – und auch die Lebensversicherungsgesellschaften scheinen nicht verschont zu bleiben (Mitteilungen einsehbar auf der Webseite der ESTV).
Die OECD-Steuerreform und ihre Auswirkung auf Finanzdienstleister
Im Bereich der internationalen Steuerthemen ist auf operativer Ebene für die Umsetzung solcher Regulierungsvorhaben neben anderen die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) federführend, die derzeit bereits an der nächsten weltumspannenden Steuerreform arbeitet. Am 31. Mai 2019 veröffentlichte sie ein Arbeitsprogramm zu den steuerlichen Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft. Dabei stehen nicht - wie es ursprünglich schien - nur die grossen internationalen Digitalfirmen im Zentrum, sondern die ganze international tätige Wirtschaft (vgl. Arbeitsprogramm der OECD). Stark vereinfacht gesagt geht es um die Regeln zur Besteuerung von grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeit.
Inwiefern der Finanzdienstleistungssektor betroffen ist, kommentiert u.a. SwissBanking auf ihrer Homepage. Zwar dienen die vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommen bereits der Vermeidung doppelter Besteuerung, allerdings reichen diese Abkommen nicht mehr aus. Da sie an die physische Präsenz einer Unternehmung geknüpft sind, entsprechen sie nicht dem digitalen Informations- und Dienstleistungszeitalter. Als regulierte Finanzdienstleister ist die grosse Mehrheit der Banken von Teilen der geplanten Regulierung ausgenommen. Es gibt jedoch Bereiche, von denen die Schweizer Gross- und Auslandsbanken mit Ausnahme der kleinen und mittleren Institute grundsätzlich genauso betroffen sind wie andere schweizerische Gross- und Auslandsunternehmen. Hier gilt es noch passende Lösungen zu finden, um künftig unvorteilhafte Besteuerungsmechanismen zu vermeiden.
Aktuelle Position der Schweiz
Am 1. Juli 2021 hat das «Inclusive Framework» der OECD mit aktuell 139 Mitgliedsländern konkrete Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht. Die Schweiz hat sich diesen Eckwerten lediglich im Sinne der Weiterführung des Projekts und unter gewissen Bedingungen angeschlossen. So verlangt die Schweiz explizit, dass bei der definitiven Ausgestaltung der Regeln die Interessen kleiner, innovativer Länder angemessen berücksichtigt und bei der Umsetzung die nationalen Gesetzgebungsverfahren respektiert werden (vgl. hierzu die entsprechende Mitteilung des SIF).
Gemäss SwissBanking sind die Banken der Spiegel der Wirtschaft und daher auch mittelbar betroffen, wenn sich die Standortbedingungen verschlechtern. In der Schweiz sind verhältnismässig viele Gross- und Auslandsunternehmen angesiedelt. Gerade wegen ihrer überschaubaren Grösse sind die Gross- und Auslandsunternehmen für die Schweiz viel bedeutsamer als etwa für Länder mit grossen Binnenmärkten.
Bis Ende 2021 soll die OECD die Details der Regulierung erarbeiten. Wir bleiben dran.